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Ausstellung von Energieverbrauchsausweisen

·         Der Energieverbrauch der letzen drei Jahre wird  vom Hauseigentümer ermittelt und ist die Berechnungsgrundlage für den Verbrauchsausweis.

·        Die Aussage des Ausweises ist vom Nutzerverhalten abhängig.

·         Ein Vor-Ort Termin ist nicht notwendig.

Ausstellung von Energiebedarfsausweisen

·         Der Energiebedarf des Gebäudes wird berechnet.

·         Die Aussage ist nicht abhängig vom Nutzerverhalten.

·        Ein Vor-Ort Termin ist notwendig.