Ausstellung von Energieverbrauchsausweisen
· Der Energieverbrauch der letzen drei Jahre
wird vom Hauseigentümer ermittelt und ist die Berechnungsgrundlage für den Verbrauchsausweis.
· Die Aussage des Ausweises ist vom Nutzerverhalten abhängig.
· Ein Vor-Ort Termin ist
nicht notwendig.
Ausstellung von Energiebedarfsausweisen
· Der Energiebedarf des Gebäudes
wird berechnet.
· Die Aussage ist nicht abhängig vom Nutzerverhalten.
· Ein Vor-Ort Termin ist notwendig.